Bestattungskosten sind meistens Familiensache

 

Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, und zwar gewöhnlich in folgender Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht.