Bestattungskosten sind meistens Familiensache
Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, und zwar gewöhnlich in folgender Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern,
Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht.