Die Felsbestattung


 

Anleitung zur Felsbestattung: Eine naturnahe Abschiednahme in den Bergen

 

Liebe Kundin, lieber Kunde,

Sie möchten eine Felsbestattung für Ihren verstorbenen Angehörigen veranlassen oder planen diese für sich selbst? Die Felsbestattung bietet eine einzigartige und würdevolle Möglichkeit, Abschied zu nehmen und in der majestätischen Ruhe der Berge einen Ort der ewigen Ruhe zu finden. Da diese Bestattungsform in Deutschland aufgrund des Friedhofszwangs nicht erlaubt ist, wird die Beisetzung in der Regel in der Schweiz durchgeführt.

Diese Anleitung soll Ihnen einen umfassenden Überblick über den Ablauf und die wichtigen Punkte geben, die Sie bei der Planung einer Felsbestattung über unser Bestattungsinstitut beachten müssen.


1. Die Entscheidung für die Felsbestattung – Was Sie wissen sollten:

  • Rechtliche Situation:
  • In Deutschland herrscht der sogenannte "Friedhofszwang". Das bedeutet, dass die Beisetzung von Verstorbenen (oder deren Asche) grundsätzlich auf einem dafür gewidmeten Friedhofsgelände erfolgen muss. Eine Felsbestattung ist daher nur im Ausland, primär in der Schweiz, möglich.
  • Naturnähe:
  • Die Felsbestattung ist ideal für Menschen, die eine tiefe Verbundenheit zur Natur, insbesondere zu den Bergen, hatten oder sich eine naturbelassene letzte Ruhestätte wünschen.
  • Pflegefreiheit:
  • Am Beisetzungsort findet keine Grabpflege statt. Die Natur übernimmt diese Aufgabe vollständig. Es gibt keine Grabsteine oder individuelle Kennzeichnungen am Beisetzungsort, um den natürlichen Charakter zu bewahren.
  • Kosten:
  • Eine Felsbestattung ist aufgrund der erforderlichen Überführung ins Ausland und der Leistungen des Schweizer Anbieters in der Regel teurer als eine klassische Erdbestattung oder Urnenbeisetzung auf einem deutschen Friedhof.

2. Der Ablauf einer Felsbestattung über unser Institut:

 

Ihr Bestattungsinstitut ist Ihr zentraler Ansprechpartner und koordiniert alle notwendigen Schritte:

 

Schritt 1: Initiales Gespräch und Formalitäten in Deutschland

  • Persönliches Beratungsgespräch:
  • Wir besprechen Ihre Wünsche und Vorstellungen detailliert. Wir klären alle offenen Fragen zur Felsbestattung und zum weiteren Vorgehen.
  • Formalitäten nach dem Todesfall:
    • Erledigung der behördlichen Wege:
    • Wir kümmern uns um die Sterbeurkunde, die Abmeldung bei den Behörden und Krankenkassen.
    • Sargpflicht und Kremation:
    • Der Verstorbene wird zunächst in einem geeigneten Sarg überführt und in einem deutschen Krematorium eingeäschert. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
    • Zweite Leichenschau:
    • Vor der Kremation ist eine zweite amtsärztliche Leichenschau vorgeschrieben, um die Todesursache zweifelsfrei festzustellen.
    • Aushändigung der Urne:
    • Nach der Kremation erhalten wir die Asche in einer Übergangsurne.

Schritt 2: Auswahl des Bestattungsortes in der Schweiz

  • Auswahlmöglichkeiten:
  • Die Schweizer Anbieter bieten verschiedene Felsgebiete und Arten der Felsbestattung an:
    • Einzel-, Partner- oder Familienfelsen:
    • Hierbei wird die Asche an einem spezifischen Felsen beigesetzt, der für eine Person, ein Paar oder mehrere Familienmitglieder reserviert werden kann.
    • Gemeinschaftsfelsen:
    • Die Asche wird an einem Felsen beigesetzt, der von mehreren Personen genutzt wird.
    • Art der Beisetzung:
    • In der Regel wird die Asche entweder direkt am Felsen verstreut oder in einer biologisch abbaubaren Urne unter der Grasnarbe beigesetzt.
  • Informationen und Bildmaterial:
  • Wir stellen Ihnen detaillierte Informationen, Broschüren und oft auch Bildmaterial der verschiedenen Felsgebiete zur Verfügung, damit Sie den passenden Ort auswählen können. Eine persönliche Besichtigung im Vorfeld ist nach Absprache ebenfalls möglich, wenn auch mit Reiseaufwand verbunden.

Schritt 3: Überführung der Urne in die Schweiz

  • Organisation des Transports:
  • Nach der Kremation organisieren wir die sichere und würdevolle Überführung der Urne in die Schweiz zu unserem Kooperationspartner. Dies erfolgt nach den internationalen Bestattungsrichtlinien.
  • Dokumentation:
  • Alle erforderlichen Dokumente für die Überführung (Sterbeurkunde, Kremationsnachweis, Freigabe zur Ausfuhr der Asche) werden von uns vorbereitet.

Schritt 4: Die Abschiednahme und Beisetzung in der Schweiz

  • Terminvereinbarung:
  • In Absprache mit Ihnen und dem Schweizer Anbieter vereinbaren wir einen Termin für die Beisetzung.
  • Begleitung der Angehörigen:
  • Sie können die Beisetzung persönlich begleiten. Wir unterstützen Sie bei der Reiseplanung (Anreise, ggf. Unterkunft), sind jedoch nicht für die tatsächliche Reisebuchung zuständig.
  • Die Zeremonie vor Ort:
    • Individuelle Gestaltung:
    • Die Abschiednahme am Felsen kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden. Dies kann eine stille Beisetzung im engsten Kreis sein, eine Zeremonie mit einem Trauerredner oder die musikalische Umrahmung.
    • Beisetzung der Asche:
    • Die Beisetzung der Asche erfolgt durch das Personal des Schweizer Anbieters, oft unter Einbeziehung der Angehörigen, wenn dies gewünscht ist (z.B. selbstständiges Verstreuen der Asche).
    • Würdevoller Abschied:
    • Es ist ein Moment des Innehaltens in einer einzigartigen Naturkulisse.

Schritt 5: Nach der Bestattung

  • Keine Grabpflege:
  • Es fallen keine Kosten oder Aufgaben für die Grabpflege an.
  • Gedenken:
  • Der ausgewählte Felsen und das umliegende Naturgebiet dienen als Ort des Gedenkens. Sie können diesen Ort jederzeit aufsuchen, um zu trauern und innezuhalten.
  • Gedenktafeln (optional):
  • Bei manchen Anbietern besteht die Möglichkeit, auf einer zentralen Gedenktafel am Eingangsbereich des Bestattungsgebietes den Namen des Verstorbenen eintragen zu lassen. Direkt am Felsen selbst ist dies in der Regel nicht gestattet, um den Naturraum zu bewahren.

3. Wichtige Punkte, die Sie beachten müssen:

  • Ausdrücklicher Wunsch des Verstorbenen:
  • Es ist hilfreich, wenn der Wunsch nach einer Felsbestattung vom Verstorbenen zu Lebzeiten schriftlich festgehalten wurde (z.B. in einer Bestattungsverfügung). Dies vereinfacht die Entscheidung für die Angehörigen.
  • Reisebereitschaft der Angehörigen:
  • Bedenken Sie, dass der Beisetzungsort in der Schweiz liegt. Für Besuche des Bestattungsortes ist eine Anreise erforderlich.
  • Kostenübersicht:
  • Wir erstellen Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag, der alle Leistungen in Deutschland (Abholung, Sarg, Kremation, Formalitäten) sowie die Überführung und die Kosten des Schweizer Partners beinhaltet.
  • Zeitlicher Rahmen:
  • Die Organisation einer Felsbestattung im Ausland kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine Bestattung auf einem lokalen Friedhof, insbesondere aufgrund der Überführung und der Koordination mit dem Schweizer Partner.
  • Begleitende Dokumente:
  • - Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit: 
    • - Personalausweis des Verstorbenen
    • - Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • - Heiratsurkunde (falls verheiratet oder verwitwet)
    • - Sterbeurkunde des Ehepartners (falls verwitwet)
    • - Scheidungsurteil (falls geschieden)
    • - Versicherungspolicen (z.B. Sterbegeldversicherung)
    • - Grabdokumente (falls bereits ein Grab besteht)

 


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In Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei gibt es bisher die Bestattungspflicht (auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt). Das Bestattungsrecht in Deutschland ist jedoch eine Angelegenheit der Bundesländer – die Regelungen werden individuell in den Bundesländern entschieden




 

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