Tenne Hamburg-Ammersbek Trauerhalle , Foto André Hahn-Wulff
Kann ich eine Beerdigung, Bestattung selber organisieren?
Teilweise! Grundsätzlich ist es in Deutschland, und damit auch in Hamburg und Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern nicht möglich, eine Beerdigung vollständig privat zu organisieren. Das
deutsche Bestattungsrecht ist Ländersache, und die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen bestimmte Regeln fest, die eine vollständige Eigenregie durch Privatpersonen
verhindern.
Hier sind die Hauptgründe und was Sie dennoch selbst tun können:
Was Sie als Privatperson NICHT selbst machen dürfen:
* Überführung des Leichnams: Nach spätestens 36 Stunden muss jeder Leichnam in eine Leichenhalle oder ein Krematorium überführt werden. Dies darf nicht von Privatpersonen vorgenommen werden,
sondern muss durch ein Bestattungsunternehmen oder ein spezialisiertes Überführungsunternehmen erfolgen
* Bestattung außerhalb eines Friedhofs: In Deutschland gilt der sogenannte "Friedhofszwang". Das bedeutet, dass Leichen und Urnen auf einem dafür gewidmeten Friedhof oder einem genehmigten
Bestattungswald beigesetzt werden müssen. Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist nicht erlaubt Private Bestattungsplätze sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und mit Genehmigung der
zuständigen Behörde möglich .
* Durchführung der Einäscherung: Die Einäscherung darf nur in einem Krematorium erfolgen.
* Medizinische Aufgaben: Die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins müssen durch einen Arzt erfolgen.
Was Sie als Privatperson selbst organisieren oder beeinflussen können:
Obwohl Sie uns beauftetigen müssen, haben Sie dennoch viel Einfluss auf die Gestaltung und Organisation der Bestattung:
Sie können jedoch selbst entscheiden, welche Formalitäten Sie selbst erledigen möchten, um Kosten zu sparen. Dazu gehören zum Beispiel:
* Beantragung der Sterbeurkunde (erforderlich für die Bestattung).
* Abmeldung von Renten, Versicherungen, Verträgen, etc.
* Informierung von Arbeitgeber, Banken, etc.
* Gestaltung der Trauerfeier:
* Ort: Sie können die Trauerfeier an einem Ort Ihrer Wahl abhalten, z.B. in der Friedhofskapelle, in einer Kirche, in den Abschiedsräumen von uns oder auch an einem anderen
geeigneten Ort.
* Ablauf: Sie können Musik, Texte, Redner, Rituale und persönliche Elemente frei wählen.
* Blumenschmuck, Trauerkarten, Anzeigen: Die Auswahl und Gestaltung dieser Elemente liegt in Ihrer Hand.
* Leichenschmaus/Beisammensein: Das Catering und der Ort des anschließenden Beisammenseins können Sie selbst organisieren.
* Auswahl der Bestattungsart: Sie entscheiden, ob es eine Erd-, Feuer-, See-, Baum- oder Waldbestattung sein soll (sofern der Verstorbene keine verbindlichen Wünsche geäußert hat).
* Auswahl der Grabstelle: Sie können die Art des Grabes (Einzel-, Familien-, anonymes Grab etc.) und den Friedhof wählen.
* Pflegerische Tätigkeiten am Verstorbenen: Wenn Sie möchten und dazu in der Lage sind, können Sie unter Anleitung des Bestattungsinstituts bei der hygienischen Versorgung, dem Ankleiden und der
Einbettung des Verstorbenen mithelfen. Dies kann für den Trauerprozess sehr wertvoll sein.
Fazit:
Sie können eine Beerdigung nicht vollständig selbst organisieren, da bestimmte gesetzliche Vorgaben die Beauftragung eines Bestattungsinstituts für den Transport des Leichnams und die Einhaltung
des Friedhofszwangs erfordern. Dennoch haben Sie als Angehöriger die Bestattungspflicht und damit das Recht, die meisten Details der Bestattung – von der Bestattungsart bis zur Gestaltung der
Trauerfeier – nach Ihren Wünschen und denen des Verstorbenen zu planen und zu gestalten. Wir können dabei umfassend beraten und unterstützen und Ihnen auch Raum für Eigeninitiative lassen.
Hamburger Bestattungsdienst St. Anschar seit 1872
bundesweite Ausführungen.
Gleichzeitig sind wir
Partner der Stadt Hamburg für Sozialbestattungen außerdem sind wir auf allen Friedhöfe und Regionen tätig und darüber hinaus führen wir
auch alle Bestattungsformen aus.
Im Trauerfall für Trauerfeiern auf dem Friedhof, Erdbesattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen, anonyme Bestattungen, Waldbestattungen, Ruheforst, Friedwald, andere Bestattungsarten, für Hamburg und Region
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040-590565 oder 04102-23920
0151 11 44 3 882
Aus aktuellem Anlass: Energiekostenaufschlag auf unsere Basispreise derzeit 81,20.- € 2025
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die weltpolitische Lage und die Situation an den Energiemärkten drastisch verändert.
Energie ist sprunghaft teurer geworden. Die aktuellen Preisaufschläge bei Energierohstoffen erinnern an die Energiekrisen der 1970er Jahre.
Daher sind die meisten Handwerksbetriebe und Zulieferunternehmen mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert.
Maut über 3,5 Tonnen: 2024 bringt signifikante Änderungen mit sich. Ab Juli 2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Diese Regelung gehört zum Dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher
Dadurch sind auch unsere Preise für die gesamten Leistungen gestiegen. Es werden ab 1.9.2024 alle Basispreise um 81,20 .- € steigen.
Bild ist eine Impression und es handelt sich um Endkundenpreise für Hamburg und Region
Bild ist eine Impression einer Verabschiedung an einer Urne
Bild ist eine Impression beim tragen eines Sarges
Bild ist eine Impression Umarmung eines Baumes
Wo können Baumbestattungen erfolgen, schauen Sie hier nach den Möglichkeiten.
Bild ist eine Impression, Ohlsdorf bei Kapelle 8 anonymer Urnenhain, Foto André Hahn-Wulff
Wo können anonyme Bestattungen erfolgen, schauen Sie hier nach den Möglichkeiten?
Tenne Hamburg-Ammersbek Trauerhalle , Foto André Hahn-Wulff
Wo können Trauerfeier durchgeführt werden, schauen Sie hier nach Möglichkeiten.
Wie kann ich unkomplizierte eine Bestattung planen und organisieren?
Nach der telefonischen Meldung eines Sterbefalls, senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu oder bedienen Sie sich der Auftragsmöglichkeiten auf dieser Seite .
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Wo kann ich eine Bestattung mit Sterbefall in einer anderen Region als Hamburg beauftragen?
Was gibt es für verschiedene Bestattungsarten und Formen?
In Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei gibt es bisher die Bestattungspflicht (auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt). Das Bestattungsrecht in Deutschland ist jedoch eine Angelegenheit der Bundesländer – die Regelungen werden individuell in den Bundesländern entschieden
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