Darf man Gegenstände mit in den Sarg geben?

 

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, persönliche Gegenstände mit in den Sarg zu legen, sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung. Dies ist ein sehr verbreiteter und wichtiger Teil des Abschiednehmens für viele Hinterbliebene.

Was darf mit in den Sarg gelegt werden?

Die Hauptregel in Deutschland (Bestattungsgesetze sind Ländersache, aber die Prinzipien sind ähnlich) besagt, dass die Gegenstände:

* Bei Erdbestattung:

   * Verrottbar sein sollten: Materialien, die sich im Boden zersetzen, ohne die Umwelt zu belasten oder den Zersetzungsprozess des Körpers zu behindern.

   * Keine Umweltverschmutzung verursachen: Es dürfen keine Stoffe enthalten sein, die das Grundwasser kontaminieren.

* Bei Feuerbestattung (Kremation):

   * Rückstandslos verbrennen oder schmelzen: Das bedeutet, keine explosiven Materialien, keine gefährlichen Stoffe und idealerweise nichts, was die Kremationsanlage beschädigen könnte.

   * Keine Stoffe, die ungewollte Rückstände hinterlassen: Zum Beispiel große Mengen an Metall, Glas oder Kunststoffe, die nicht rückstandslos verbrennen.

Gängige und erlaubte Gegenstände sind oft:

* Fotos: Sehr beliebt sind Familienfotos, Kinderbilder, Bilder von Haustieren.

* Briefe oder Zeichnungen: Persönliche Abschiedsbriefe, gemalte Bilder von Kindern oder Enkeln.

* Kleine Kuscheltiere: Insbesondere bei der Bestattung von Kindern oder wenn der Verstorbene eine besondere Bindung dazu hatte.

* Persönlicher Schmuck: Eheringe, eine Lieblingskette (wobei zu beachten ist, dass Metalle bei der Kremation schmelzen und als nicht zugehörige Rückstände entfernt werden).

* Kleine Erinnerungsstücke: Ein kleines Buch, ein Kamm, eine Lieblings-Taschentuch, eine kleine Süßigkeit (z.B. die Lieblingsschokolade).

* Religiöse Gegenstände: Ein Rosenkranz, eine Bibel, ein kleines Kreuz.

* Kleidung: Der Verstorbene wird in der Regel in eigener Kleidung beigesetzt.

Was ist oft NICHT erlaubt oder problematisch:

* Batterien oder elektronische Geräte mit Batterien: Explosionsgefahr bei der Kremation.

* Glas in großen Mengen: Kann bei der Kremation schmelzen und anhaften. Bei Erdbestattungen verrottet es nicht.

* Große Metallgegenstände: Auch diese verrotten nicht und können die Kremation beeinträchtigen.

* Sperrige oder nicht brennbare/verrottbare Objekte: Alles, was den Sarg zu schwer macht oder nicht in den Verbrennungsofen passt, ist natürlich ein Problem.

Kann André Hahn Bestattungen uns diesbezüglich beraten?

Ja, André Hahn Bestattungen kann und wird Sie diesbezüglich umfassend und einfühlsam beraten.

Es gehört zu den Standardleistungen eines Bestattungsunternehmens, die Angehörigen bei der persönlichen Gestaltung des Abschieds zu unterstützen. Dazu gehört auch die Frage nach Sargbeigaben.

Wir werden uns  Ihre Wünsche anhören und werden sensibel auf Ihre Vorstellungen eingehen.

* Über gesetzliche Bestimmungen informieren: Sie kennen die spezifischen Bestattungsgesetze und Friedhofssatzungen in Hamburg und Schleswig-Holstein und können Ihnen genau sagen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

* Über die Auswirkungen auf die Bestattungsart aufklären: Sie erklären Ihnen, welche Gegenstände für eine Erdbestattung und welche für eine Feuerbestattung geeignet sind.

* Praktische Hilfe anbieten: Sie helfen Ihnen gegebenenfalls dabei, die Gegenstände im Sarg zu platzieren.

Zögern Sie nicht, Ihre Wünsche mit André Hahn Bestattungen zu besprechen. Es ist ein sehr wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung, dem Verstorbenen noch etwas Persönliches mit auf den letzten Weg zu geben.



"Der Hamburger Bestattungsdienst"

                                                                              André Hahn Beerdigungs-Institut

                                                                                    "St. Anschar" Kiehn-Hahn e.K.

 

 

Bundesweite Ausführungen.


Gleichzeitig sind wir 
Partner der Stadt Hamburg für Sozialbestattungen außerdem sind wir  auf allen Friedhöfe und Regionen tätig und darüber hinaus führen wir auch alle Bestattungsformen aus. 

 



040-590565 oder 04102-23920 

   0151 11 44 3 882 


Aus aktuellem Anlass: Energiekostenaufschlag auf unsere Basispreise derzeit 81,20.- €   2025

 

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die weltpolitische Lage und die Situation an den Energiemärkten drastisch verändert.

Energie ist sprunghaft teurer geworden. Die aktuellen Preisaufschläge bei Energierohstoffen erinnern an die Energiekrisen der 1970er Jahre.

Daher sind die meisten Handwerksbetriebe und Zulieferunternehmen  mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert.

Maut über 3,5 Tonnen: 2024 bringt signifikante Änderungen mit sich. Ab Juli 2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Diese Regelung gehört zum Dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher

Dadurch sind auch unsere Preise für die  gesamten Leistungen gestiegen.  Es werden ab 1.9.2024 alle Basispreise um 81,20 .- € steigen.  


Bild ist eine Impression und es handelt sich um Endkundenpreise  für Hamburg und Region 


Bild ist eine Impression einer Verabschiedung an einer Urne 


Bild ist eine Impression beim tragen eines Sarges


Bild ist eine Impression Umarmung eines Baumes 

Wo können Baumbestattungen erfolgen, schauen Sie hier nach den Möglichkeiten.


Bild ist eine Impression, Ohlsdorf bei Kapelle 8 anonymer Urnenhain, Foto André Hahn-Wulff

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Tenne  Hamburg-Ammersbek  Trauerhalle , Foto André Hahn-Wulff

Wo können Trauerfeier durchgeführt werden, schauen Sie hier nach Möglichkeiten.


Wie kann  ich unkomplizierte eine Bestattung planen und organisieren?

Nach der telefonischen Meldung eines Sterbefalls, senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu oder bedienen Sie sich der Auftragsmöglichkeiten auf dieser Seite .  


Wie und wo kann ich eine Sozialbestattung beauftragen?


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Was gibt es für verschiedene Bestattungsarten und Formen?

In Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei gibt es bisher die Bestattungspflicht (auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt). Das Bestattungsrecht in Deutschland ist jedoch eine Angelegenheit der Bundesländer – die Regelungen werden individuell in den Bundesländern entschieden


Wie kann ich eine Bestattungsvorsorge organisieren und abschließen?


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