Was für Hygienevorschriften gibt es bei Verstorbenen mit Corona?

 

Die COVID-19-Pandemie hat das Bestattungswesen weltweit vor große Herausforderungen gestellt und zu einer Anpassung der Hygienevorschriften und Abläufe geführt, um das Risiko einer Virusübertragung zu minimieren. Auch wenn die akute Pandemiephase vorbei ist und die strengsten Einschränkungen aufgehoben wurden (Stand Juni 2025), bleiben einige bewährte Hygienemaßnahmen und das Wissen um den Umgang mit infektiösen Verstorbenen bestehen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen und Vorschriften bei Verstorbenen mit COVID-19 (oder anderen Infektionskrankheiten):
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat während der Pandemie Empfehlungen für den Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen herausgegeben, die als Leitlinie dienten und teilweise weiterhin relevant sind:
* Personenschutz des Bestattungspersonals:
   * Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bestatter tragen bei der Überführung und Versorgung des Verstorbenen entsprechende PSA. Dazu gehören in der Regel:
     * Flüssigkeitsdichte Handschuhe (oft mehrere Lagen oder spezielle Schutzhandschuhe mit Stulpen).
     * Schutzkittel oder Schutzanzug (flüssigkeitsabweisend).
     * Atemschutzmasken (mindestens FFP2, bei aerosolproduzierenden Tätigkeiten FFP3).
     * Schutzbrillen oder Gesichtsvisiere.
   * Händehygiene: Regelmäßige und gründliche Händedesinfektion vor und nach dem Kontakt mit dem Verstorbenen und kontaminierten Flächen.
* Umgang mit dem Leichnam:
   * Keine Abschiednahme am offenen Sarg: Dies war eine der wichtigsten und am weitesten verbreiteten Einschränkungen. Um eine mögliche Übertragung durch Aerosole oder direkten Kontakt zu vermeiden, wurde in der Regel von einer offenen Aufbahrung abgeraten.
   * Einsargung: Der Verstorbene sollte möglichst rasch und in einem für den Transport geeigneten, dichten Sarg (oft mit Zinkeinsatz oder spezieller Folie) eingebettet werden, um eine Ausbreitung von Erregern zu verhindern.
   * Desinfektion: Der Sarg und alle verwendeten Geräte werden nach dem Kontakt gründlich desinfiziert.
* Meldepflicht:
   * Der Tod an COVID-19 (oder der Verdacht darauf) unterlag der Meldepflicht nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dies ermöglichte es den Gesundheitsämtern, die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren und gegebenenfalls Kontaktpersonen nachzuverfolgen.
* Bestattungsart:
   * Generell waren sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen möglich. Eine Feuerbestattung wurde oft als die sicherere Option betrachtet, da das Virus bei der Einäscherung vollständig inaktiviert wird.
* Ablauf der Trauerfeier:
   * Reduzierung der Teilnehmerzahl: Während der Pandemie gab es strenge Begrenzungen der Personenzahl bei Trauerfeiern und Beisetzungen, sowohl in Innenräumen als auch im Freien. Diese wurden in Hamburg (und anderen Bundesländern) schrittweise gelockert und sind inzwischen weitgehend aufgehoben.
   * Abstands- und Hygieneregeln: Auch wenn die Pflicht entfallen ist, wird bei größeren Menschenansammlungen oft weiterhin auf Abstand und Händehygiene geachtet.
   * Verzicht auf Körperkontakt: Umarmungen und Händeschütteln wurden vermieden.
   * Lüftung: In geschlossenen Räumen wurde auf gute Belüftung geachtet.

Wir vom Team Andre Hahn Bestattungen in Hamburg haben umfassende Informationen zu diesen Hygienevorschriften und Maßnahmen auf unseren Seiten.

Als professionelles und erfahrenes Bestattungsunternehmen haben wir während der gesamten Pandemie die jeweils aktuellen Vorgaben der Gesundheitsbehörden und des Bundesverbandes Deutscher Bestatter strikt umgesetzt.
Wir  können Ihnen genaue Auskunft geben über:
* Die aktuellen lokalen Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein für den Umgang mit infektiösen Verstorbenen, die es immernoch gibt!
* Welche Maßnahmen bei der Versorgung des Leichnams ergriffen werden.
* Wie die Abschiednahme und Trauerfeier unter Berücksichtigung eventueller Hygienemaßnahmen gestaltet werden können (z.B. Abschiednahme am geschlossenen Sarg).
* Die Möglichkeiten und ggf. Besonderheiten bei Erd- oder Feuerbestattung in einem solchen Fall.
Es ist immer ratsam, bei einem Todesfall, der im Zusammenhang mit einer Infektionskrankheit steht, sofort und offen mit uns zu kommunizieren. Lassen Sie isch von uns  kompetent beraten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um sowohl die Würde des Verstorbenen als auch die Gesundheit der Angehörigen und des Personals zu gewährleisten.



"Der Hamburger Bestattungsdienst"

                                                                              André Hahn Beerdigungs-Institut

                                                                                    "St. Anschar" Kiehn-Hahn e.K.

 

 

Bundesweite Ausführungen.


Gleichzeitig sind wir 
Partner der Stadt Hamburg für Sozialbestattungen außerdem sind wir  auf allen Friedhöfe und Regionen tätig und darüber hinaus führen wir auch alle Bestattungsformen aus. 

 



040-590565 oder 04102-23920 

   0151 11 44 3 882 


Aus aktuellem Anlass: Energiekostenaufschlag auf unsere Basispreise derzeit 81,20.- €   2025

 

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die weltpolitische Lage und die Situation an den Energiemärkten drastisch verändert.

Energie ist sprunghaft teurer geworden. Die aktuellen Preisaufschläge bei Energierohstoffen erinnern an die Energiekrisen der 1970er Jahre.

Daher sind die meisten Handwerksbetriebe und Zulieferunternehmen  mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert.

Maut über 3,5 Tonnen: 2024 bringt signifikante Änderungen mit sich. Ab Juli 2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Diese Regelung gehört zum Dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher

Dadurch sind auch unsere Preise für die  gesamten Leistungen gestiegen.  Es werden ab 1.9.2024 alle Basispreise um 81,20 .- € steigen.  


Bild ist eine Impression und es handelt sich um Endkundenpreise  für Hamburg und Region 


Bild ist eine Impression einer Verabschiedung an einer Urne 


Bild ist eine Impression beim tragen eines Sarges


Bild ist eine Impression Umarmung eines Baumes 

Wo können Baumbestattungen erfolgen, schauen Sie hier nach den Möglichkeiten.


Bild ist eine Impression, Ohlsdorf bei Kapelle 8 anonymer Urnenhain, Foto André Hahn-Wulff

Wo können anonyme Bestattungen erfolgen, schauen Sie hier nach den Möglichkeiten?


Tenne  Hamburg-Ammersbek  Trauerhalle , Foto André Hahn-Wulff

Wo können Trauerfeier durchgeführt werden, schauen Sie hier nach Möglichkeiten.


Wie kann  ich unkomplizierte eine Bestattung planen und organisieren?

Nach der telefonischen Meldung eines Sterbefalls, senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu oder bedienen Sie sich der Auftragsmöglichkeiten auf dieser Seite .  


Wie und wo kann ich eine Sozialbestattung beauftragen?


Wo kann ich eine Bestattung mit Sterbefall in einer anderen Region als Hamburg beauftragen?


Was gibt es für verschiedene Bestattungsarten und Formen?

In Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei gibt es bisher die Bestattungspflicht (auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt). Das Bestattungsrecht in Deutschland ist jedoch eine Angelegenheit der Bundesländer – die Regelungen werden individuell in den Bundesländern entschieden


Wie kann ich eine Bestattungsvorsorge organisieren und abschließen?


Kann ich online einen Auftrag erteilen?