Tenne Hamburg-Ammersbek Trauerhalle , Foto André Hahn-Wulff
Was muss in einen Sarg?
Wir vom Team Andre Hahn Bestattungen kann Ihnen bei beiden Aspekten umfassend helfen.
1. Was muss in einen Sarg (Standardausstattung und gesetzliche Vorgaben)?
In Deutschland besteht eine Sargpflicht für alle Bestattungsarten (Erd- und Feuerbestattung). Der Sarg dient dem würdevollen Umgang mit dem Verstorbenen und ist für Transport, Aufbahrung und Beisetzung oder Einäscherung vorgeschrieben.
Zur Standardausstattung eines Sarges gehören:
* Der Verstorbene: Dieser wird für die Bestattung vorbereitet (hygienische Versorgung, Ankleiden).
* Bestattungskleidung: Oft ein schlichtes "Sterbehemd" oder ein eigener Anzug/Kleid des Verstorbenen.
* Sargausstattung (Garnitur):
* Sargmatratze: Eine Unterlage, auf der der Verstorbene gebettet wird, oft aus Baumwolle, Vlies oder Linon.
* Sargkissen: Ein Kissen für den Kopfbereich.
* Sargdecke: Eine Decke, die den Verstorbenen bedeckt.
* Diese Elemente sind in der Regel aus verrottbaren Materialien gefertigt, die den Bestattungs- oder Einäscherungsvorgängen entsprechen.
2. Was darf in einen Sarg (persönliche Beigaben)?
Hier gibt es mehr Spielraum für persönliche Wünsche, aber auch wichtige Einschränkungen, insbesondere bei der Feuerbestattung. Andre Hahn Bestattungen wird Sie hierzu ausführlich beraten.
Allgemeine Regeln für Sargbeigaben:
* Erdbeisetzung: Bei einer Erdbestattung dürfen prinzipiell alle Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden, die sich binnen der üblichen Ruhezeit einer Grabstelle vollständig zersetzen. Dazu gehören Materialien wie Holz, Papier, Naturfasern (Baumwolle, Leinen), Leder, unbehandelte Wolle.
* Feuerbestattung (Einäscherung): Hier sind die Regeln strenger. Nur Gegenstände, die rückstandsfrei und umweltfreundlich verbrennen und den Kremationsprozess nicht stören oder schädliche Emissionen verursachen, dürfen mit in den Sarg.
* Erlaubt sind oft:
* Fotos
* Briefe, Zeichnungen, selbstgemalte Bilder
* Kleine Stofftiere oder Tücher aus Naturfasern
* Kleine Mengen persönlicher Kleidung aus Naturfasern (Achtung: nicht alle Kleidungsstücke sind geeignet)
* Manchmal auch eine einzelne Blume
* Nicht erlaubt sind in der Regel:
* Batteriebetriebene Geräte (z.B. Handys, Hörgeräte mit Batterien, Uhren)
* Gegenstände aus Glas, Metall (Schmuck, Brillen, Metallschnallen, Reißverschlüsse), Kunststoff, Keramik, Stein
* Medikamente oder medizinische Hilfsmittel (Prothesen, Herzschrittmacher – diese müssen unbedingt entfernt werden, da sie explodieren könnten und die Kremationsöfen beschädigen)
* Brennbare Flüssigkeiten oder Spraydosen
* Gegenstände, die giftige Gase oder Schadstoffe freisetzen könnten
Wie Andre Hahn Bestattungen Ihnen hilft:
* Beratung zu Sarg und Ausstattung: Sie präsentieren Ihnen verschiedene Särge und deren Ausstattung und erklären die Unterschiede und Eignung für Erd- oder Feuerbestattung.
* Informationen zu Beigaben: Sie informieren Sie detailliert darüber, welche persönlichen Gegenstände mit in den Sarg dürfen und welche nicht, insbesondere unter Berücksichtigung der gewählten Bestattungsart.
* Vorbereitung des Verstorbenen: Sie übernehmen die hygienische Versorgung, das Ankleiden und das Einbetten des Verstorbenen in den Sarg.
* Annahme der Beigaben: Sie nehmen die gewünschten Beigaben entgegen und sorgen dafür, dass sie sachgerecht in den Sarg gelegt werden. Bei kritischen Gegenständen werden sie Sie darauf hinweisen und Alternativen vorschlagen (z.B. Schmuck am Verstorbenen belassen und nach der Trauerfeier wieder entfernen).
* Würdevoller Umgang: Sie stellen sicher, dass der gesamte Prozess des Einbettens und der Beigaben pietätvoll und respektvoll abläuft.
Zögern Sie nicht, alle Ihre Fragen zu Sarg und Beigaben direkt an uns zu richten. Sie sind dafür da, Sie in dieser sensiblen Phase zu begleiten und Ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen, unter Beachtung aller notwendigen Vorschriften. Haben Sie noch Wünsche oder eine Frage, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Hamburger Bestattungsdienst St. Anschar seit 1872
bundesweite Ausführungen.
Gleichzeitig sind wir
Partner der Stadt Hamburg für Sozialbestattungen außerdem sind wir auf allen Friedhöfe und Regionen tätig und darüber hinaus führen wir
auch alle Bestattungsformen aus.
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Aus aktuellem Anlass: Energiekostenaufschlag auf unsere Basispreise derzeit 81,20.- € 2025
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die weltpolitische Lage und die Situation an den Energiemärkten drastisch verändert.
Energie ist sprunghaft teurer geworden. Die aktuellen Preisaufschläge bei Energierohstoffen erinnern an die Energiekrisen der 1970er Jahre.
Daher sind die meisten Handwerksbetriebe und Zulieferunternehmen mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert.
Maut über 3,5 Tonnen: 2024 bringt signifikante Änderungen mit sich. Ab Juli 2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Diese Regelung gehört zum Dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher
Dadurch sind auch unsere Preise für die gesamten Leistungen gestiegen. Es werden ab 1.9.2024 alle Basispreise um 81,20 .- € steigen.
Bild ist eine Impression und es handelt sich um Endkundenpreise für Hamburg und Region
Bild ist eine Impression einer Verabschiedung an einer Urne
Bild ist eine Impression beim tragen eines Sarges
Bild ist eine Impression Umarmung eines Baumes
Wo können Baumbestattungen erfolgen, schauen Sie hier nach den Möglichkeiten.
Bild ist eine Impression, Ohlsdorf bei Kapelle 8 anonymer Urnenhain, Foto André Hahn-Wulff
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In Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei gibt es bisher die Bestattungspflicht (auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt). Das Bestattungsrecht in Deutschland ist jedoch eine Angelegenheit der Bundesländer – die Regelungen werden individuell in den Bundesländern entschieden
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